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Kosmetikbranche kämpft für den Erhalt natürlicher ätherischer Öle bei EU-Regulierung

Wie CosmeticsDesign-Europe berichtet, wehrt sich die europäische Kosmetikindustrie gegen eine pauschale Einstufung als isolierte Zusatzstoffe und pocht darauf, dass die natürlichen Spuren in…

Kosmetikbranche kämpft für den Erhalt natürlicher ätherischer Öle bei EU-Regulierung

Die Europäische Kommission hat den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) beauftragt, die Sicherheit von Cuminaldehyd und p-Cymen in kosmetischen Mitteln zu bewerten. Wie CosmeticsDesign-Europe berichtet, wehrt sich die europäische Kosmetikindustrie gegen eine pauschale Einstufung als isolierte Zusatzstoffe und pocht darauf, dass die natürlichen Spuren in ätherischen Ölen zulässig bleiben. Da beide Substanzen bislang nicht unter der EU-Kosmetikverordnung geregelt sind, hängt vom Votum ab, wie Cumin-, Thymian- und Oreganoöl künftig gekennzeichnet und formuliert werden dürfen.

Profil der beiden Moleküle

Cuminaldehyd ist ein aromatischer Aldehyd, der in Cuminöl in relativ hohen Konzentrationen auftritt; in geringeren Anteilen findet er sich in Kümmel-, Eukalyptus-, Myrrhe- und Cassiaöl. p-Cymen zählt zur Gruppe der monocyclischen Monoterpen-Kohlenwasserstoffe und liegt in Thymian-, Oregano- und Cuminöl in signifikanter Konzentration vor. Beide Stoffe sind in der CosIng-Datenbank mit parfümierender und hautkonditionierender Funktion gelistet. Ausgelöst wurden die Verfahren durch den Risikobewertungsausschuss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), der beide Substanzen als reproduktionstoxisch Kategorie 1B vorschlägt – eine Einstufung, die auf Basis von Tierstudien eine Schädigung der menschlichen Fortpflanzung als wahrscheinlich unterstellt.

Was auf dem Spiel steht

Die Kommission weist darauf hin, dass die Exposition gegenüber beiden Molekülen nicht auf Kosmetika beschränkt ist, sondern auch Haushaltsprodukte und Lebensmittel betrifft. Die Industrie hat, so der Bericht, akzeptiert, dass Cuminaldehyd und p-Cymen nicht als eigenständige kosmetische Inhaltsstoffe zugesetzt werden sollen. Was sie verlangt, ist eine ausdrückliche Zulässigkeit der Spuren, die innerhalb des jeweiligen Naturöls vorhanden sind. Ein Formulierer kann die Verbindung nicht selektiv entfernen, ohne die Gesamtmatrix des Öls zu verändern. Wenn das SCCS keine hinreichende Marge für die natürliche Hintergrundkonzentration anerkennt, folgen daraus restriktivere Höchstmengen, zusätzliche Warnhinweise oder eine Neubewertung ganzer Öle.

Zeitachse und Konsequenz für die Praxis

Das SCCS hat beide Mandate angenommen und jeweils neun Monate Bearbeitungszeit erhalten, sodass die Stellungnahmen ungefähr im April 2027 zu erwarten sind. Bis dahin gilt für die eigene Rezepturarbeit: Öle mit relevantem Cuminaldehyd- oder p-Cymen-Anteil werden mit dokumentierter Chargenanalyse und deklarierter Konzentration geführt. Wenn ein Lieferant kein Gaschromatogramm oder keine HPLC-Quantifizierung vorlegen kann, fehlt die Grundlage, um die künftige regulatorische Marge seriös einzuschätzen. Wer Diffusermischungen, Körperöle oder Hautpflegeprodukte entwickelt, beobachtet am besten die Veröffentlichung der SCCS-Entwürfe und gleicht sie mit den eigenen Sicherheitsdatenblättern ab. Solange keine finale Stellungnahme vorliegt, ist Zurückhaltung bei hochdosierten Anwendungen cumin- oder thymianölhaltiger Mischungen die rationalere Option als jede Spekulation über das Endergebnis.